Meine Anschrift
Petra Ritter
freiberuflich tätige Physiotherapeutin
Kaiserriegl 25
A-2851 Krumbach
Niederösterreich
| Telefon | +43 (0) 664 51 24 54 2 |
|---|---|
| petra.ritter |
Geschäftsbedingungen
Alle anzeigen / Alle verbergen
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Terminvereinbarung
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Ich ersuche Sie um telefonische Terminvereinbarung.
Unter der Nummer +43 (0) 664 51 24 54 2Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Was benötigen Sie mit bei der ersten Sitzung?
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Bitte nehmen Sie etwaige ärztliche Befunde, Röntgenbilder und den bewilligten Verordnungsschein mit. Die Kleidung soll bequem sein.
Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Eigenverantwortliches Arbeiten der Physiotherapeutin
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Die Wahl der Therapie und die Anzahl der Therapieeinheiten unterliegt dem eigenverantwortlichen Handeln des Physiotherapeuten.
Die physiotherapeutischen Maßnahmen setzen sich vor allem aus der ärztlichen Diagnose und der physiotherapeutischen Hypothesenstellung zusammen.Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Zahlungsart
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Das Begleichen der jeweiligen Therapieeinheit erfolgt bar am Ende einer jeden Behandlung. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung der Rechung auch per Zahlschein erfolgen.
Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Absage des Termins
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Eine Absage des Termins muss unbedingt 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt telefonisch (+43 (0) 664 51 24 54 2) erfolgen. Bei nicht Einhalten dieser Vereinbarung wird Ihnen diese nicht eingehaltene Therapieeinheit mit 49,50 Euro berechnet, da weder Ich noch Ihre Krankenkasse diese Kosten übernehmen können.
Dadurch wird allen anderen Patienten eine mögliche (Akut-)Behandlung garantiert. Weiters werden mögliche Stehzeiten meinerseits verhindert, was wiederum einen Dienstentgang für mich bedeutet.
Ausnahme: Krankheitsfall des Patienten; hier ersuche ich Sie, sobald als möglich die Terminabsage telefonisch zu tätigen.
Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Die Verordnung
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Vom Allgemeinmediziner bzw. der Facharzt bekommen Sie die Verordnung zur Physiotherapie bzw. zur Heilgymnastik (nur anderer Begriff für Physiotherapie), welche Sie von der jeweiligen Krankenkasse bewilligen lassen müssen. Verordnung
Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Die Bewilligung des Verordnungscheins
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Die Bewilligung können Sie per Post, per Fax oder direkt bei Ihrer Krankenkasse einholen.
Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Selbstbehalt
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Die Bezahlung von physiotherapeutischen Behandlungen erfolgt direkt beim Physiotherapeuten.
Nach Beendigung der Therapieserie bekommen Sie die Rechung und den bewilligten Verordnungsschein von der Therapeutin, welche Sie an die zuständige Krankenkasse schicken. Sie erhalten dann tarifmäßig einen Kostenersatz von der Kasse.
Privaten Zusatzversicherung übernehmen den Selbstbehalt.Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Haftung für Kinder
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Ich übernehme keine Haftung für Kinder, die ohne Aufsichtsperson in der Therapie oder im Therapiezentrum sich aufhalten.
Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Therapiemitteln ausborgen
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Falls Bedarf besteht, und die Therapeutin dies befürwortet, können Therapiemitteln ausgeborgt werden (Bälle, Therabänder, Kreisel,...).
Diese sind mit Sorgfalt zu behandeln und unversehrt wieder am vereinbarten Termin mitzubringen.Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Zusammenarbeit mit jeweiligen Arzt
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Der/die Patienten erklärt sich einverstanden, dass die Physiotherapeutin bei Bedarf mit dem zuständigen Arzt über sein/ihr Beschwerdebild spricht.
Dadurch kann eine optimale Behandlung erfolgen.
Die Informationen werden natürlich vom Therapeuten vertraulich behandelt.Kategorie: Geschäftsbedingungen -
Verschwiegenheit
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Die Patientendaten werden natürlich vertraulich behandelt, und ist der ärztlicher Schweigepflicht gleichzusetzen.
Kategorie: Geschäftsbedingungen
